Gründungsprozess einer Gesellschaft in Mauritius

Praktischer Leitfaden Schritt für Schritt: von der Dokumentensammlung bis zur operativen Aufnahme Ihrer Gesellschaft, über die Eintragung und die FSC-Lizenz.

Überblick über den Prozess

Die Gründung einer Gesellschaft in Mauritius folgt einem strukturierten Prozess, an dem mehrere Akteure beteiligt sind: das Management Company (Ihr lokaler, von der FSC zugelassener Vertreter), der Registrar of Companies (Eintragung der Gesellschaft) und die Financial Services Commission (FSC) (Erteilung der Lizenz). Das Ganze wird durch den Companies Act 2001 und den Financial Services Act 2007 geregelt.

2–4 Wo. Frist GBC
1–2 Wo. Frist AC
9 Wichtige Etappen
100 % Aus der Ferne machbar
Etappe Hauptakteur Frist GBC Frist AC
1. Wahl der StrukturKunde + Berater1–3 Tage1–3 Tage
2. Auswahl des Management CompanyKunde1–3 Tage1–3 Tage
3. KYC-SorgfaltspflichtManagement Company1–2 Wochen3–7 Tage
4. NamensreservierungManagement Company1–2 Tage1–2 Tage
5. GründungsdokumenteManagement Company2–5 Tage2–3 Tage
6. EintragungRegistrar2–5 Tage2–3 Tage
7. FSC-LizenzFSC1–3 Wochen5–10 Tage
8. BankkontoBank2–6 Wochen2–6 Wochen
9. Operative AufnahmeManagement Company1–3 Tage1–3 Tage

Etappe 1: Wahl der Rechtsform

Der erste Schritt besteht darin, die für Ihr Vorhaben am besten geeignete Rechtsform zu bestimmen. Diese Entscheidung beruht auf der Analyse mehrerer Kriterien:

  • Steuerliche Ziele: Benötigen Sie Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen?
  • Art der Tätigkeit: Handel, Beratung, Holding, Investmentfonds, E-Commerce?
  • Zielmärkte: In welchen Ländern üben Sie Ihre Tätigkeiten aus?
  • Budget: Welches Jahresbudget können Sie für die Unterhaltung der Struktur aufwenden?
  • Image und Glaubwürdigkeit: Welches Niveau an Substanz und Regulierung wünschen Sie?
Struktur Hauptverwendung Jahresbudget
GBCHandel, Holding, Beratung (mit DBA)3.000–6.000+ USD
ACOffshore, Handel, E-Commerce1.500–3.000+ USD
PCCMulti-Strategie-Fonds, Versicherung5.000–10.000+ USD
VCCOffene Fonds5.000–10.000+ USD

Um Ihnen bei dieser Wahl zu helfen, konsultieren Sie unseren Vergleich GBC vs. AC oder nutzen Sie unseren interaktiven Vergleichsrechner.

Etappe 2: Auswahl des Management Company

Das Management Company ist der obligatorische Vermittler für die Gründung und Verwaltung einer GBC oder einer AC. Es ist gemäß dem Financial Services Act 2007 von der FSC zugelassen und übernimmt sämtliche Verwaltungs- und Compliance-Dienstleistungen.

Gründungsdienstleistungen

Durchführung der KYC-Sorgfaltspflicht, Vorbereitung und Einreichung der Dokumente, Beantragung der FSC-Lizenz, Beziehung zum Registrar.

Laufende Verwaltung

Unternehmenssekretariat, Buchhaltung, Führung der satzungsmäßigen Register, Einreichung der Jahresberichte (Annual Return).

Substanz und Governance

Bereitstellung ansässiger Direktoren (GBC), Firmensitz (eingetragener Sitz), Organisation der Vorstandssitzungen.

Regulatorische Compliance

Beziehung zur FSC und zur MRA, AML/CFT-Compliance, CRS, Register der wirtschaftlich Berechtigten.

Auswahlkriterien: Erfahrung, Ruf, Dienstleistungsangebot, Kosten, Reaktionsfähigkeit, Branchenexpertise und Größe des Kundenportfolios.

Etappe 3: Sorgfaltspflicht und Dokumentensammlung

Die Phase der Sorgfaltspflicht ist entscheidend. Das Management Company ist gesetzlich verpflichtet (FIAMLA 2002, AML/CFT Act), die Identität und Integrität aller Beteiligten zu überprüfen, bevor es zur Eintragung schreitet.

Für jeden natürlichen Aktionär

  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses (durch einen Notar, Anwalt oder zugelassenen Buchhalter)
  • Wohnsitznachweis, nicht älter als 3 Monate (Versorgungsrechnung, Kontoauszug)
  • Professionelle Bankreferenz (Schreiben der Bank des Kunden)
  • Lebenslauf oder biografische Zusammenfassung
  • Nachweis der Herkunft der Mittel (Source of Funds)
  • Erklärung zur Herkunft des Vermögens (Source of Wealth)

Für jeden juristischen Aktionär

  • Gründungszertifikat oder Äquivalent
  • Satzung / Constitution der Gesellschaft
  • Register der Direktoren und Aktionäre
  • Good-Standing-Zertifikat oder Äquivalent
  • Organigramm der Gruppe bis zu den letztendlich wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
  • KYC-Dokumente zu den UBOs (letztendlich wirtschaftlich Berechtigten)

Für die vorgeschlagenen Direktoren

  • Beglaubigter Reisepass und Wohnsitznachweis
  • Detaillierter Lebenslauf (relevante Berufserfahrung)
  • Persönliche Bankreferenz
  • Erklärung über das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung
  • Erklärung über das Fehlen einer Insolvenz

Dokumente zur Tätigkeit

  • Geschäftsplan: Beschreibung der Tätigkeit, Zielmärkte, Finanzprognosen, Governance-Struktur
  • Erwartete Einnahmenströme: Art und Herkunft der Einnahmen, Hauptkunden und Lieferanten
  • Risikoanalyse: Identifizierung der AML/CFT-Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit und den betroffenen Jurisdiktionen

Wichtiger Punkt: Die Qualität und Vollständigkeit Ihrer KYC-Unterlagen bestimmen direkt die Geschwindigkeit des Prozesses. Eine unvollständige Akte kann die Gründung um mehrere Wochen verzögern. Bereiten Sie alle beglaubigten Dokumente im Voraus vor.

Etappe 4: Namensreservierung

Das Management Company reserviert den gewünschten Namen für Ihre Gesellschaft beim Registrar of Companies. Die Reservierung ist 30 Tage gültig und kann verlängert werden. Der Name muss folgende Regeln einhalten:

  • Er darf nicht identisch oder ähnlich zu einem bereits beim Registrar eingetragenen Namen sein
  • Er darf nicht irreführend sein oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen
  • Er muss den Zusatz „Ltd" oder „Limited" für Gesellschaften mit beschränkter Haftung enthalten
  • Bestimmte reservierte Begriffe („Bank", „Insurance", „Fund", „Trust") dürfen ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht verwendet werden

Etappe 5: Erstellung der Gründungsdokumente

Das Management Company bereitet die Gründungsdokumente der Gesellschaft gemäß dem Companies Act 2001 vor:

  • Constitution: Äquivalent der Satzung, die den Gesellschaftszweck, die Governance-Regeln, die Rechte der Aktionäre, die Befugnisse der Direktoren und die Entscheidungsverfahren festlegt
  • Gründungsformular: Angaben zur Gesellschaft, den Direktoren, den Aktionären und dem eingetragenen Sitz
  • Beschlüsse der Direktoren: Ernennung des Sekretärs, des Wirtschaftsprüfers, Genehmigung des eingetragenen Sitzes und der Bankzeichnungsberechtigten
  • Satzungsmäßige Register: Register der Direktoren, Register der Aktionäre, Register der Belastungen

Etappe 6: Eintragung beim Registrar

Die vollständige Akte wird beim Registrar of Companies eingereicht. Nach Prüfung stellt der Registrar aus:

  • Eine Unternehmensregistrierungsnummer (Business Registration Number – BRN)
  • Ein Gründungszertifikat, das die rechtliche Gründung der Gesellschaft bestätigt

Die Eintragung dauert in der Regel 2 bis 5 Werktage für eine GBC und 2 bis 3 Werktage für eine AC.

Etappe 7: Beantragung der FSC-Lizenz

Parallel zur oder unmittelbar nach der Eintragung reicht das Management Company den Lizenzantrag bei der Financial Services Commission ein:

  • Global Business Licence für eine GBC: Die FSC prüft den Geschäftsplan, die Ergebnisse der Sorgfaltspflicht, die Substanznachweise (ansässige Direktoren, eingetragener Sitz) und die Konformität der Struktur
  • Authorised Company Licence für eine AC: vereinfachtes Verfahren mit gelockerten Substanzanforderungen, kürzere Genehmigungsfrist

Die FSC kann zusätzliche Informationen oder Änderungen am Geschäftsplan anfordern. Die Genehmigungsfrist beträgt 1 bis 3 Wochen für eine GBC und 5 bis 10 Tage für eine AC.

Etappe 8: Eröffnung des Bankkontos

Sobald die Gesellschaft eingetragen und lizenziert ist, leitet das Management Company die Eröffnung des Bankkontos ein. Dieser Schritt ist oft der längste des Prozesses (2 bis 6 Wochen) aufgrund der bankspezifischen Sorgfaltspflicht jedes Instituts.

Die von der Bank in der Regel geforderten Dokumente umfassen:

  • Gründungszertifikat und FSC-Lizenz
  • Constitution der Gesellschaft
  • Vorstandsbeschluss zur Genehmigung der Kontoeröffnung und Benennung der Zeichnungsberechtigten
  • KYC-Dokumente aller autorisierten Zeichnungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten
  • Geschäftsplan und Beschreibung der erwarteten Finanzströme
  • Anfangseinlage (500 bis 5.000 USD je nach Bank)

Etappe 9: Operative Aufnahme

Der letzte Schritt besteht darin, die operative Einrichtung Ihrer Gesellschaft abzuschließen:

  • Steuerliche Registrierung: Erlangung der Tax Account Number (TAN) bei der Mauritius Revenue Authority (MRA)
  • Ernennung des Wirtschaftsprüfers: Benennung eines in Mauritius zugelassenen Wirtschaftsprüfers (obligatorisch für GBC). Sie können diese Aufgabe an Unternehmenssekretariatsdienste übertragen
  • Firmensitz: Bestätigung des eingetragenen Sitzes und Einrichtung des Firmensitzes
  • Steuerliches Ansässigkeitszertifikat: Beantragung des TRC bei der MRA (nur GBC, erforderlich zur Anwendung der DBA)
  • Einrichtung der Buchhaltung: Wahl des Geschäftsjahres, des Kontenplans und der Buchhaltungssoftware
  • Versicherungen: Abschluss obligatorischer oder empfohlener Versicherungen (Haftpflicht, D&O)

Zusammenfassende Checkliste

Maßnahme GBC AC
Wahl der StrukturErforderlichErforderlich
Management CompanyObligatorischObligatorisch
KYC / SorgfaltspflichtVollständigVollständig
NamensreservierungErforderlich (30 Tage)Erforderlich (30 Tage)
ConstitutionErforderlichErforderlich
Eintragung (Registrar)ErforderlichErforderlich
FSC-LizenzGlobal Business LicenceAC Licence
Ansässige DirektorenMindestens 2Nicht erforderlich
BankkontoEmpfohlenEmpfohlen
JahresabschlussprüfungObligatorischGelockert
TAN (steuerliche Registrierung)ObligatorischJe nach Tätigkeit
TRC (steuerliche Ansässigkeit)Verfügbar (MRA)Nicht verfügbar

Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt

  1. Unvollständige KYC-Akte: die häufigste Ursache für Verzögerungen. Bereiten Sie alle beglaubigten Dokumente im Voraus vor und stellen Sie sicher, dass die Wohnsitznachweise nicht älter als 3 Monate sind
  2. Falsche Strukturwahl: Eine zur Kosteneinsparung gewählte AC, die später in eine GBC umgewandelt werden muss, kostet am Ende mehr (Umwandlungsgebühren + Frist von 4–8 Wochen)
  3. Unterschätzung des Budgets: Berücksichtigen Sie alle wiederkehrenden Kosten (Prüfung, Compliance, Lizenz, Firmensitz) in Ihrer Jahresvorschau
  4. Vernachlässigung der Substanz: Eine GBC ohne reale Substanz riskiert den Entzug ihrer Lizenz durch die FSC und den Verlust des begünstigten Steuerstatus
  5. Zu vager Geschäftsplan: Die FSC erwartet ein detailliertes Dokument mit realistischen Prognosen, einer präzisen Beschreibung der Tätigkeit und der Identifizierung der Finanzströme
  6. Nichtberücksichtigung der Pflichten im Wohnsitzland: Prüfen Sie die CFC-Regeln (Controlled Foreign Company) und die Meldepflichten Ihrer Herkunftsjurisdiktion, bevor Sie die Struktur gründen. Wenn Sie beabsichtigen, sich in Mauritius niederzulassen, informieren Sie sich über das Investorenvisum (Occupation Permit)

Die dargestellten Informationen dienen nur zur Orientierung. Die Fristen und Anforderungen können je nach Komplexität Ihres Vorhabens und der Entwicklung der Regulierung variieren. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für eine persönliche Begleitung.

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Häufig gestellte Fragen

Kann man eine Gesellschaft in Mauritius gründen, ohne sich vor Ort zu begeben?

Ja, der gesamte Gründungsprozess kann aus der Ferne durchgeführt werden. Die Dokumente können auf elektronischem Weg übermittelt werden (beglaubigte Kopien), Besprechungen finden per Videokonferenz statt, und das Management Company handelt als Ihr lokaler Vertreter. Eine Reise ist nur für die Eröffnung bestimmter Bankkonten erforderlich, je nach Politik der Bank.

Welche Dokumente sind für die Gründung einer Gesellschaft in Mauritius erforderlich?

Die wichtigsten Dokumente sind: beglaubigte Reisepasskopien aller Aktionäre und Direktoren, Wohnsitznachweise, die nicht älter als 3 Monate sind, professionelle Bankreferenzen, Lebensläufe der Direktoren, ein detaillierter Geschäftsplan, Nachweis der Herkunft der Mittel (Source of Funds und Source of Wealth) sowie die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO).

Was ist ein Management Company, und ist es obligatorisch?

Ein Management Company ist eine von der FSC zugelassene Gesellschaft, die Verwaltungs-, Unternehmenssekretariats-, Compliance- und Sitzdienstleistungen erbringt. Es ist obligatorisch: Jede GBC und AC muss von einem zugelassenen Management Company verwaltet werden. Es fungiert als Ihr Vertreter gegenüber der FSC und dem Registrar.

Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Der vollständige Prozess, von der Dokumentensammlung bis zur Eröffnung des Bankkontos, dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen für eine GBC und 3 bis 6 Wochen für eine AC. Der wichtigste Faktor für Abweichungen ist die Geschwindigkeit, mit der der Kunde die Dokumente bereitstellt, sowie die Dauer der Kontoeröffnung.

Ist ein Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft in Mauritius erforderlich?

Nein, es gibt kein gesetzliches Mindestkapital für die Gründung einer GBC oder einer AC. Das Kapital muss jedoch ausreichend sein, um die Betriebskosten zu decken und die Lebensfähigkeit der Tätigkeit zu belegen. Für regulierte Tätigkeiten (Finanzdienstleistungen, Fonds) können spezifische Mindestkapitalanforderungen gelten.

Was geschieht, wenn die FSC den Lizenzantrag ablehnt?

Die FSC kann einen Antrag ablehnen, wenn die Sorgfaltspflicht-Kriterien nicht erfüllt sind, wenn die wirtschaftlich Berechtigten Risiken aufweisen oder wenn der Geschäftsplan nicht überzeugend ist. Bei Ablehnung kann das Management Company zusätzliche Informationen oder einen überarbeiteten Antrag einreichen. Die Gründungsgebühren sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Kann man nach der Gründung das Management Company wechseln?

Ja, es ist möglich, die Verwaltung Ihrer Gesellschaft auf ein anderes von der FSC zugelassenes Management Company zu übertragen. Der Wechsel erfordert die Zustimmung des neuen Management Company, die Benachrichtigung der FSC und die Übermittlung aller Dokumente und Register. Der Prozess dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

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