Überblick über das mauritische Steuersystem
Mauritius hat seinen Ruf als internationales Finanzzentrum wesentlich auf der Stärke seines wettbewerbsfähigen Steuerregimes aufgebaut. Das Steuersystem ist darauf ausgelegt, ausländische Investitionen anzuziehen und dabei internationale Standards einzuhalten. Hauptmerkmale sind ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz mit großzügigen Befreiungen, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftssteuer, freie Gewinnrückführung und ein umfassendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen.
Der mauritische Steuerrahmen wird durch den Income Tax Act 1995 geregelt, von der Mauritius Revenue Authority (MRA) verwaltet und von der Financial Services Commission (FSC) für internationale Geschäftseinheiten beaufsichtigt. Das System ist transparent, gut dokumentiert und wird regelmäßig entsprechend internationalen Entwicklungen aktualisiert.
Unternehmensbesteuerung
Standardsatz
Der Standard-Körperschaftsteuersatz auf Mauritius beträgt 15 %. Dies gilt für alle Unternehmen, einschließlich inländischer Unternehmen und Global Business Companies (GBCs). Für GBCs ist der effektive Satz jedoch aufgrund des Teilbefreiungsregimes deutlich niedriger.
Teilbefreiungsregime
Das Teilbefreiungsregime ist der Kern der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit Mauritius für internationale Geschäfte. Unter diesem Regime haben GBCs Anspruch auf eine 80 %-Befreiung für bestimmte Einkünfte, darunter:
- Dividenden aus ausländischen Quellen
- Zinseinkünfte aus ausländischen Quellen
- Gewinne aus internationalen Handelsaktivitäten
- Einkünfte aus Schiffs- und Flugzeugleasing
- Einkünfte aus der Rückversicherung ausländischer Risiken
- Gebühren aus der Erbringung internationaler Finanzdienstleistungen
Diese 80 %-Befreiung reduziert den effektiven Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 3 % für qualifizierende Einkünfte. Die Teilbefreiung wird automatisch angewendet — eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich — solange das Unternehmen eine gültige GBC-Lizenz besitzt und die von der FSC auferlegten Substanzanforderungen erfüllt.
Steuerliche Anreize für bestimmte Sektoren
| Sektor / Tätigkeit | Anreiz | Effektiver Satz |
|---|---|---|
| GBC (ausländische Einkünfte) | 80 % Teilbefreiung | 3 % |
| Freihafen-Tätigkeiten | Sonderregime | 0 % – 3 % |
| Innovationsgetriebene Tätigkeiten | IP-Regime (Teilbefreiung) | 3 % |
| Fondsverwaltung (CIS-Manager) | 80 % Teilbefreiung | 3 % |
| Globale Treasury-Tätigkeiten | 80 % Teilbefreiung | 3 % |
| Fertigung (exportorientiert) | Verschiedene Anreize | 3 % – 15 % |
Keine Kapitalertragsteuer
Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung von Vermögenswerten. Dies gilt für alle Arten von Vermögenswerten: Aktien, Anleihen, Immobilien, geistiges Eigentum und jede andere Investition. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Holdinggesellschaften, Investmentfonds und Private-Equity-Fahrzeuge, die ihre Renditen hauptsächlich durch Kapitalwertzuwachs erzielen.
Für Investoren, die Aktien afrikanischer oder asiatischer Unternehmen über eine mauritische Holdinggesellschaft verkaufen, bedeutet das Fehlen einer Kapitalertragsteuer, dass der gesamte Gewinn erhalten bleibt (vorbehaltlich etwaiger Quellensteuern im Quellenland, die in der Regel nach dem anwendbaren DBA reduziert werden).
Doppelbesteuerungsabkommen
Mauritius hat mehr als 45 Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern in Afrika, Asien, Europa und dem Nahen Osten unterzeichnet. Diese Abkommen reduzieren oder beseitigen in der Regel Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Abkommenspartnerländern und Mauritius. Sie verhindern auch eine Doppelbesteuerung durch Steuergutschriften für im Ausland gezahlte Steuern.
Wichtige Abkommenspartner sind Indien, China, Südafrika, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Singapur, Malaysia, die VAE, Luxemburg und 16 afrikanische Länder. Eine detaillierte Analyse spezifischer Abkommen finden Sie in unserem DBA-Leitfaden.
Typische DBA-Vorteile
| Einkommensart | Ohne DBA (typisch) | Mit Mauritius-DBA (typisch) |
|---|---|---|
| Dividenden | 15 % – 30 % Quellensteuer | 0 % – 10 % Quellensteuer |
| Zinsen | 15 % – 25 % Quellensteuer | 0 % – 10 % Quellensteuer |
| Lizenzgebühren | 15 % – 30 % Quellensteuer | 0 % – 15 % Quellensteuer |
| Kapitalgewinne | Variabel | Oft befreit |
Persönliche Besteuerung
Für auf Mauritius ansässige Personen (einschließlich Auswanderer mit Occupation Permits) ist das persönliche Steuerregime ebenso attraktiv:
- Einkommensteuer — Maximalsatz von 15 % (mit verschiedenen verfügbaren Abzügen und Befreiungen)
- Keine Kapitalertragsteuer — Gilt für natürliche Personen ebenso wie für Unternehmen
- Keine Erbschaftssteuer — Keine Nachlassgebühr oder Vermögensteuer
- Keine Dividendensteuer — Von natürlichen Personen erhaltene Dividenden werden nicht besteuert
- Freier Kapitaltransfer — Keine Devisenbeschränkungen; Einkommen und Kapital können frei ins Ausland transferiert werden
- Territorialbesteuerung — Nur Einkünfte aus Mauritius oder nach Mauritius überwiesene Einkünfte sind steuerpflichtig (für nicht domizilierte Einwohner)
Mehrwertsteuer
Mauritius erhebt Mehrwertsteuer (MwSt.) zum Standardsatz von 15 %. Viele Finanzdienstleistungen, Exporte und internationale Geschäftstätigkeiten sind jedoch entweder mit dem Nullsatz belegt oder von der MwSt. befreit. GBCs, die Dienstleistungen an nicht ansässige Kunden erbringen, unterliegen in der Regel keiner MwSt., was die Steuereffizienz der mauritischen Plattform weiter verbessert.
Vergleich mit anderen Rechtsräumen
| Rechtsraum | Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuer | DBA | Substanz erforderlich |
|---|---|---|---|---|
| Mauritius (GBC) | 3 % effektiv | 0 % | 45+ | Ja (FSC) |
| Singapur | 17 % | 0 % | 90+ | Ja |
| Hongkong | 8,25 % – 16,5 % | 0 % | 45+ | Ja |
| Dubai (DIFC) | 9 % (über AED 375.000) | 0 % | 130+ | Ja |
| Luxemburg | 24,94 % | Variabel | 85+ | Ja |
| BVI | 0 % | 0 % | 0 | Begrenzt |
Einen detaillierten Vergleich finden Sie auf unserer Jurisdiktionsvergleichsseite.
Steuerliche Compliance und Transparenz
Obwohl Mauritius attraktive Steuersätze bietet, hält es hohe Standards für steuerliche Compliance und Transparenz aufrecht:
- FATCA und CRS — Mauritius hat sowohl US-FATCA als auch den OECD-Common-Reporting-Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen implementiert
- Länderbezogene Berichterstattung — Mauritius hat BEPS Action 13 zur länderbezogenen Berichterstattung für multinationale Unternehmen eingeführt
- Wirtschaftliches Eigentum — Der Beneficial Ownership Act 2017 erfordert die Offenlegung der letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer
- Verrechnungspreise — Mauritius hat Verrechnungspreisregeln, die mit den OECD-Leitlinien abgestimmt sind
Steuerplanung mit Mauritius
Effektive Steuerplanung mit Mauritius erfordert eine sorgfältige Strukturierung, angemessene Substanz und laufende Compliance. Die Steuervorteile sind erheblich, müssen jedoch korrekt umgesetzt werden, um einer Prüfung durch Steuerbehörden in Ihrem Heimatland und in Quellenländern standzuhalten. Das Steuerberaterteam von Sunibel kann Ihnen dabei helfen, eine konforme und effiziente Steuerstruktur zu gestalten und umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Steueroptimierungsleitfaden.
Maximieren Sie Ihre Steuereffizienz
Sunibel Corporate Services Ltd bietet fachkundige Beratung zur Strukturierung Ihres internationalen Geschäfts, um die Vorteile des mauritischen Steuerregimes vollständig zu nutzen. Von der GBC-Gründung über DBA-Planung bis zur laufenden Steuer-Compliance stellen wir sicher, dass Ihre Struktur sowohl effizient als auch vollständig konform ist. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Steuerbewertung.