Überblick über das mauritische Steuersystem
Mauritius betreibt ein wettbewerbsfähiges und transparentes Steuersystem, das ein wichtiger Treiber seines Erfolgs als internationales Finanzzentrum war. Das Steuerregime basiert auf dem Income Tax Act 1995, verwaltet von der Mauritius Revenue Authority (MRA).
Wichtige steuerliche Merkmale
Körperschaftsteuer
Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 15%. Für GBCs bietet das Partial-Exemption-Regime eine 80%ige Befreiung auf bestimmte ausländische Einkünfte, was zu einem effektiven Satz von nur 3% führt.
Keine Kapitalertragssteuer
Mauritius erhebt keine Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Aktien, Wertpapieren oder anderen Vermögen. Besonders attraktiv für Holdinggesellschaften.
Keine Quellensteuer auf Dividenden
Es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden an gebietsfremde Gesellschafter. In Kombination mit DBA-Vorteilen schafft dies hocheffiziente Repatriierungskanaele.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mauritius verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von über 45 Doppelbesteuerungsabkommen für wichtige Märkte in Afrika, Asien und Europa.
Steuerkategorien
Körperschaftsteuer
15% Standardsatz mit Partial-Exemption-Regime für GBCs. Steueranreize für spezifische Sektoren.
Doppelbesteuerungsabkommen
45+ DBA mit reduzierten Quellensteuersätzen. Wichtige Abkommen mit Indien, Südafrika, China, Singapur, UK, Frankreich.
Steueroptimierung
Legitime Strategien zur Steuerplanung durch Mauritius: Teilbefreiungen, DBA-Vorteile, Holdingstrukturen und IP-Arrangements.
Mehrwertsteuer
Standardsatz von 15% auf inländische Lieferungen. Exporte und bestimmte Dienstleistungen sind nullbesteuert.
FATCA & CRS
Mauritius nimmt am automatischen Austausch von Finanzkonteninformationen unter FATCA und CRS teil.
Steuersätze-Übersicht
| Steuerart | Satz |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15% |
| Effektiver Satz für GBCs | ~3% |
| Kapitalertragssteuer | 0% |
| Quellensteuer Dividenden (Gebietsfremde) | 0% |
| Quellensteuer Zinsen (Gebietsfremde) | 0% |
| Quellensteuer Lizenzgebühren | 15% (reduziert unter DBA) |
| Mehrwertsteuer (Standardsatz) | 15% |
| Einkommensteuer (natürliche Personen) | 15% pauschal |
| Erbschaft-/Nachlasssteuer | 0% |
Das Partial-Exemption-Regime
80% Befreiung auf ausländische Einkünfte
Das Partial-Exemption-System bietet GBCs eine 80%ige Steuerbefreiung auf: Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünfte aus Dienstleistungen an Gebietsfremde und Gewinne aus ausländischen Betriebsstaetten. Die verbleibenden 20% werden mit 15% besteuert = effektiv 3%.
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