Körperschaftsteuer in Mauritius

Ein nomineller Satz von 15 % und ein effektiver Satz von 3 % für Global Business Companies. Das Partial Exemption System, die Substanzanforderungen und die Erklärungspflichten verstehen.

Der Rahmen der Körperschaftsteuer in Mauritius

Die Körperschaftsteuer (Corporate Tax) bildet den Eckpfeiler des mauritischen Steuersystems. Geregelt durch den Income Tax Act, gilt sie für alle Gesellschaften, die in Mauritius gegründet sind oder dort tätig sind. Der Standardsatz von 15 % — mit reduzierten Sätzen für bestimmte Tätigkeiten (3 % für den Export von Waren und Freeport-Betreiber, 5 % für Banken bis 1,5 Milliarden MUR) — gehört zu den wettbewerbsfähigsten weltweit, und das Partial Exemption System macht ihn für internationale Strukturen noch attraktiver.

Mauritius hat es geschafft, ein Steuersystem zu schaffen, das Wettbewerbsfähigkeit und internationale Konformität vereint. Das System wurde von der OECD im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) validiert und steht auf keiner schwarzen Liste der Europäischen Union. Diese Anerkennung garantiert die Beständigkeit und Glaubwürdigkeit der in Mauritius errichteten Steuerstrukturen.

15 % Nomineller KSt-Satz
~3 % Effektiver Satz GBC
80 % Teilbefreiung
2 % CSR Levy

Steuersätze: der entscheidende Unterschied zwischen Gesellschaftstypen

Obwohl alle Gesellschaften demselben nominellen Satz von 15 % unterliegen, variiert die effektive Steuerlast erheblich je nach Art der Gesellschaft, der Natur ihrer Einkünfte und der Anwendung des Partial Exemption Systems:

Gesellschaftstyp Nomineller Satz Effektiver Satz Anwendungsbedingungen
Domestic Company 15 % 15 % Keine spezifische Befreiung; Besteuerung des weltweiten Gewinns
GBC (berechtigte ausländische Einkünfte) 15 % ~3 % Teilbefreiung von 80 % + erforderliche wirtschaftliche Substanz
GBC (Einkünfte aus lokaler Quelle) 15 % 15 % Keine Befreiung für Einkünfte aus mauritischer Quelle
Authorised Company 0 % 0 % Steuerlich nicht ansässig; kein Zugang zu DBA; ausschließlich Offshore-Tätigkeit
Verarbeitendes KMU (erste 8 Jahre) 0 % 0 % KSt-Befreiung für 8 Jahre für neue KMU im verarbeitenden Gewerbe

Das Partial Exemption System: der zentrale Mechanismus

Der zentrale Mechanismus, der die mauritische Besteuerung für GBC so attraktiv macht, ist das Partial Exemption System, das 2019 eingeführt wurde, um das frühere System der vermuteten ausländischen Steuergutschrift (deemed Foreign Tax Credit) zu ersetzen. Dieses neue System entspricht den Empfehlungen des BEPS-Projekts der OECD und wurde speziell konzipiert, um internationalen Anfechtungen standzuhalten.

Funktionsprinzip

Das System gewährt eine Befreiung von 80 % auf bestimmte Kategorien ausländischer Einkünfte. Konkret werden nur 20 % der berechtigten Einkünfte in die Bemessungsgrundlage einbezogen und anschließend mit dem Satz von 15 % besteuert. Die Berechnung lautet wie folgt:

Posten Berechnung Betrag
Berechtigtes Einkommen aus ausländischer Quelle — 1.000.000 MUR
Teilbefreiung (80 %) 1.000.000 × 80 % - 800.000 MUR
Verbleibende Bemessungsgrundlage 1.000.000 × 20 % 200.000 MUR
Geschuldete Steuer (15 %) 200.000 × 15 % 30.000 MUR
Effektiver Steuersatz 30.000 / 1.000.000 3 %

Das Partial Exemption System gilt automatisch für berechtigte Einkünfte, ohne dass ein vorheriger Antrag oder eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft muss jedoch die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz erfüllen und eine angemessene Dokumentation führen.

Für die 80%ige Befreiung berechtigte Einkommenskategorien

Die Befreiung gilt für folgende Einkommenskategorien, sofern sie aus Quellen außerhalb von Mauritius stammen:

  • Dividenden aus ausländischer Quelle: Dividenden aus im Ausland gehaltenen Tochtergesellschaften oder Beteiligungen
  • Zinsen aus ausländischer Quelle: Zinsen aus Darlehen an gebietsfremde Rechtsträger
  • Gewinne aus dem Export von Dienstleistungen: Einkünfte aus Dienstleistungen für Kunden außerhalb von Mauritius (Beratung, IT, Management usw.)
  • Lizenzgebühren und Lizenzrechte: Einkünfte aus außerhalb von Mauritius genutztem geistigem Eigentum
  • Einkünfte aus Leasing von Flugzeugen und Schiffen: Finanzierungsaktivitäten für internationale bewegliche Vermögenswerte
  • Einkünfte von Rückversicherungsgesellschaften: aus ausländischer Quelle erzielte Nettoprämien
  • Gewinne aus der Fondsverwaltung: an Offshore-Investmentfonds in Rechnung gestellte Verwaltungsgebühren
  • Einkünfte von Gesellschaften des internationalen Handels: Gewinne aus internationalen Handelsgeschäften

Die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz

Seit der Angleichung von Mauritius an die BEPS-Standards müssen GBC eine echte wirtschaftliche Substanz in Mauritius nachweisen, um die Teilbefreiung und die Vorteile der Steuerabkommen in Anspruch zu nehmen. Diese Anforderungen sind ein entscheidender Punkt jeder internationalen Steuerplanung mit Mauritius.

Erforderliche Substanzkriterien

Kriterium Mindestanforderung Empfehlung für erhöhte Konformität
Leitung und Kontrolle Mindestens 2 in Mauritius ansässige Direktoren Verwaltungsrat, der sich regelmäßig in Mauritius trifft, mit detaillierten Protokollen
Qualifiziertes Personal Angestellte in Mauritius (Anzahl je nach Tätigkeit) Personal im Einklang mit Art und Umfang der erklärten Tätigkeit
Physische Räumlichkeiten In Mauritius registrierte Büros Räumlichkeiten im Verhältnis zur Tätigkeit, mit angemessener Ausstattung
Betriebsausgaben In Mauritius getätigte Ausgaben Mindestbetrag im Verhältnis zu Umsatz und erzielter Marge
Strategische Entscheidungen In Mauritius getroffen Vollständige Dokumentation der lokal getroffenen Investitions- und Geschäftsentscheidungen
Bankkonto In Mauritius eröffnetes Bankkonto Operative Konten mit tatsächlichen Finanzflüssen über Mauritius

Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Substanzanforderungen kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Der Verlust der Teilbefreiung und die Besteuerung sämtlicher Einkünfte zum vollen Satz von 15 %
  • Die Unmöglichkeit, von Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren, da das Tax Residence Certificate (TRC) verweigert werden kann
  • Verwaltungsstrafen durch die FSC, bis hin zum Entzug der GBC-Lizenz
  • Die Neuqualifizierung durch ausländische Steuerbehörden, mit Anwendung der CFC-Regeln (Controlled Foreign Company) des Landes des Aktionärs

Die Financial Services Commission (FSC) führt regelmäßige Kontrollen der Substanz von GBC durch. Die Gesellschaften müssen jederzeit nachweisen können, dass sich ihre tatsächliche Leitung in Mauritius befindet und ihre Tätigkeiten dort wirklich ausgeübt werden.

Steuerbemessungsgrundlage und Abzüge

Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns

Der steuerpflichtige Gewinn wird nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) ermittelt, mit bestimmten im Income Tax Act vorgesehenen steuerlichen Anpassungen. Die wichtigsten zulässigen Abzüge umfassen:

  • Betriebsausgaben: Gehälter, Mieten, Lieferungen, professionelle Dienstleistungen, Honorare der Management Company
  • Abschreibungen: gesetzlich festgelegte Sätze — Industriegebäude: 5 %, IT-Ausrüstung: 50 %, sonstige Ausrüstung: 25-35 %, Fahrzeuge: 20 %
  • Kreditzinsen: abzugsfähig unter Vorbehalt der Thin-Capitalisation-Regeln (Verschuldungsgrad auf 3:1 für GBC begrenzt)
  • Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen: abzugsfähig unter strengen Dokumentationsauflagen
  • Forschungs- und Entwicklungskosten: erhöhter Abzug von 200 % für qualifizierte F&E-Ausgaben
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen: abzugsfähig bis zu einer Grenze von 5 % des steuerpflichtigen Gewinns

Nicht abzugsfähige Ausgaben

Bestimmte Ausgabenkategorien sind nicht abzugsfähig vom steuerpflichtigen Gewinn:

  • Ausgaben persönlicher Natur der Geschäftsführer
  • Bußgelder, Strafen und Verzugszinsen, die an die MRA oder andere Behörden gezahlt werden
  • Nicht gerechtfertigte oder übermäßige Rückstellungen
  • Dividendenausschüttungen (die keine Betriebsausgabe darstellen)
  • Ausgaben ohne Beleg (außer Bagatellfreibetrag)
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Einkünften

Die CSR-Abgabe (Corporate Social Responsibility)

Gesellschaften mit einem Umsatz über 50 Millionen MUR (etwa 1 Million EUR) unterliegen der CSR-Abgabe in Höhe von 2 % ihres steuerpflichtigen Gewinns der Vorperiode. Diese Abgabe dient der Finanzierung von der Regierung genehmigter Sozialprogramme.

Aufteilung der CSR Levy

Die Gesellschaften können 50 % des Betrags (also 1 % des Gewinns) für CSR-Programme ihrer Wahl verwenden, vorbehaltlich der Genehmigung der National CSR Foundation. Die verbleibenden 50 % werden direkt an die Mauritius Revenue Authority (MRA) gezahlt, die sie an vorrangige Sozialprogramme weiterverteilt.

Zahlung und Erklärung der Steuer

Steuerkalender

Pflicht Frist Bedingungen
Abschluss des Geschäftsjahres Nach Wahl (in der Regel 30. Juni oder 31. Dezember) Genehmigung der MRA für jede Änderung des Datums erforderlich
Vierteljährliche Vorauszahlungen (APS) 3, 6, 9 und 12 Monate nach Beginn des Geschäftsjahres Verpflichtend für Gesellschaften mit Umsatz > 10 Millionen MUR
Jährliche Steuererklärung (Annual Return of Income) 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres Alle Gesellschaften, über das e-Filing-Portal der MRA
Geprüfte Jahresabschlüsse 6 Monate nach Abschluss Verpflichtend für alle GBC (Prüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer)
Zahlung des Steuerrestbetrags Spätestens am Tag der Einreichung der Erklärung Nach Abzug der bereits geleisteten Vorauszahlungen

Vorauszahlungssystem (Advance Payment System — APS)

Gesellschaften mit einem Umsatz über 10 Millionen MUR müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Jede Vorauszahlung entspricht 25 % der für das laufende Jahr geschätzten Steuer. Wichtige Punkte:

  • Die Schätzung kann auf der Steuer des Vorjahres oder auf einer angemessenen Schätzung der Steuer des laufenden Jahres beruhen
  • Bei einer Unterschätzung von mehr als 25 % wird eine Strafe von 5 % auf den unzureichenden Betrag erhoben
  • Die Zahlungen erfolgen über das elektronische Portal der MRA
  • Neu gegründete GBC können für ihr erstes Geschäftsjahr von der APS befreit werden

Behandlung steuerlicher Verluste

Die Regelung zum Verlustvortrag in Mauritius sieht folgende Bestimmungen vor:

  • Verlustvortrag (carry-forward): steuerliche Verluste können über einen Zeitraum von 5 Jahren vorgetragen und mit dem steuerpflichtigen Gewinn der folgenden Geschäftsjahre verrechnet werden
  • Kein Verlustrücktrag (carry-back): anders als in bestimmten Rechtsordnungen (wie dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten) erlaubt Mauritius keine Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen früherer Geschäftsjahre
  • Trennung nach Einkunftskategorien: Verluste aus einer Einkunftskategorie können nicht mit Gewinnen aus einer anderen Kategorie verrechnet werden
  • Änderung der Aktionärsstruktur: eine Änderung von mehr als 50 % der Aktionärsstruktur innerhalb eines Zeitraums kann zum Verlust des Vortragsrechts führen, es sei denn, die Gesellschaft kann die Kontinuität ihrer Tätigkeit nachweisen

Verrechnungspreise

Mauritius hat Verrechnungspreisregeln im Einklang mit den OECD-Leitlinien für Verrechnungspreise eingeführt. Transaktionen zwischen verbundenen Parteien müssen zu marktüblichen Bedingungen (arm's length principle) erfolgen.

Dokumentationspflichten

Gesellschaften mit einem Umsatz über 200 Millionen MUR oder die Transaktionen mit verbundenen Parteien über 100 Millionen MUR tätigen, sind verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, die Folgendes umfasst:

  • Master File: Hauptdatei der Gruppe mit Beschreibung der Organisation, der Geschäftsstrategie und der Verrechnungspreispolitik
  • Local File: lokale Datei der mauritischen Gesellschaft mit detaillierten konzerninternen Transaktionen und Nachweis ihrer Konformität mit dem Fremdvergleichsgrundsatz
  • Country-by-Country Report (CbCR): für Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz über 750 Millionen EUR, Erklärung der Einkünfte, Steuern und Tätigkeiten in jedem Land

Die MRA hat ihre Kapazitäten zur Kontrolle von Verrechnungspreisen seit 2020 verstärkt. Verrechnungspreisanpassungen können zu erheblichen Nachforderungen mit Verzugszinsen und Strafen führen. Eine solide Dokumentation ist das beste Mittel, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Spezifische Steueranreize

Über das allgemeine Regime hinaus bietet Mauritius gezielte Steueranreize, um bestimmte strategische Sektoren seiner Wirtschaft zu fördern:

Sektor / Tätigkeit Anreiz Dauer / Bedingungen
Freihandelszone (Freeport) Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf Importe Unbegrenzt — Umschlags-, Lager- und Reexporttätigkeiten
Innovative Unternehmen (F&E) Erhöhter Abzug von 200 % auf qualifizierte F&E-Ausgaben Jährlich — lokal getätigte F&E-Ausgaben
Verarbeitende KMU KSt-Befreiung für 8 Jahre 8 Jahre — neue KMU im verarbeitenden Gewerbe
Fintech und Innovation (Regulatory Sandbox) KSt-Befreiung für 8 Jahre 8 Jahre — Sandbox-Lizenzen der FSC
Film und audiovisuelle Medien Steuergutschrift von 30-40 % auf lokale Ausgaben Pro Projekt — audiovisuelle Produktionen in Mauritius
Agroindustrie KSt-Befreiung für 8 Jahre 8 Jahre — neue agroindustrielle Unternehmen
Smart Cities KSt-Befreiung für 8 Jahre, Befreiungen von Grundsteuern 8 Jahre — Unternehmen in genehmigten Smart Cities
Grüne Gebäude (Green Building) Beschleunigte Abschreibung über 3 Jahre Zertifizierte, umweltgerechte Gebäude

Regionaler Vergleich der Körperschaftsteuer

Land Nomineller KSt-Satz Effektive KSt (internationale Strukturen) Kapitalgewinne Quellensteuer Dividenden
Mauritius 15 % ~3 % 0 % 0 %
Frankreich 25 % 25 % 25 % (oder 0 % Mutter-Tochter-Regime) 12,8-30 %
Südafrika 27 % 27 % 18 % 20 %
Indien 22-30 % 22-30 % 10-20 % 10-20 %
Kenia 30 % 30 % 5 % 15 %
Madagaskar 20 % 20 % 20 % 10 %
Senegal 30 % 30 % Variabel 10 %

Der komparative Vorteil von Mauritius ist offensichtlich: ein effektiver Satz von 3 % für GBC, verbunden mit der vollständigen Abwesenheit von Kapitalertragsteuer und Quellensteuer auf Dividenden, macht die Jurisdiktion zum regionalen Marktführer für internationale Investitionsstrukturen, insbesondere nach Afrika.

Zusammenfassung

Das Körperschaftsteuersystem von Mauritius bietet einen wettbewerbsfähigen, transparenten und international konformen steuerlichen Rahmen. Der effektive Satz von 3 % für GBC, verbunden mit der fehlenden Besteuerung von Kapitalgewinnen und Dividenden, macht Mauritius zu einer erstklassigen Jurisdiktion für internationale Investitionsstrukturen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der strikten Einhaltung der Substanzanforderungen und einer angemessenen Dokumentation aller Transaktionen. Berechnen Sie Ihre Besteuerung, um Ihre effektive Steuerlast abzuschätzen.

Hinweis: Die steuerlichen Informationen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine individuelle Steuerberatung dar. Sätze und Bedingungen können sich ändern. Konsultieren Sie einen qualifizierten Steuerberater für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Analyse.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Mauritius?

Der nominelle Satz beträgt 15 % für alle Gesellschaften gemäß dem Income Tax Act. Global Business Companies (GBC) profitieren jedoch vom Partial Exemption System, das eine Befreiung von 80 % auf berechtigte ausländische Einkünfte gewährt und den effektiven Satz auf rund 3 % senkt.

Wie funktioniert das Partial Exemption System?

Das 2019 eingeführte System ersetzt den früheren deemed Foreign Tax Credit und gewährt eine Gutschrift von 80 % auf bestimmte Kategorien ausländischer Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gewinne aus dem Export von Dienstleistungen). Nur 20 % der berechtigten Einkünfte werden mit dem Satz von 15 % besteuert, was einem effektiven Satz von 3 % entspricht.

Welche Voraussetzungen müssen für den effektiven Satz von 3 % erfüllt sein?

Die Gesellschaft muss eine GBC mit einer Lizenz der Financial Services Commission (FSC) sein, eine tatsächliche wirtschaftliche Substanz in Mauritius aufweisen (mindestens 2 ansässige Direktoren, lokale Räumlichkeiten, Personal, Betriebsausgaben) und ihre berechtigten Einkünfte aus Quellen außerhalb von Mauritius erzielen.

Können inländische Gesellschaften von dem Satz von 3 % profitieren?

Nein. Das Partial Exemption System ist ausschließlich GBC mit FSC-Lizenz vorbehalten. Inländische Gesellschaften (Domestic Companies) werden mit dem Standardsatz von 15 % auf ihren gesamten Gewinn besteuert. Sie können jedoch von Steuerabzügen und sektoralen Anreizen profitieren.

Gibt es eine Mindeststeuer für Gesellschaften in Mauritius?

Eine Mindeststeuer im eigentlichen Sinne existiert nicht. Allerdings gilt die Corporate Social Responsibility (CSR) Levy von 2 % auf den steuerpflichtigen Gewinn von Gesellschaften mit einem Umsatz über 50 Millionen MUR. Vierteljährliche Vorauszahlungen (APS) sind für Gesellschaften mit einem Umsatz über 10 Millionen MUR verpflichtend.

Wie werden steuerliche Verluste in Mauritius behandelt?

Steuerliche Verluste können über einen Zeitraum von 5 Jahren vorgetragen und mit künftigen steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Ein Verlustrücktrag (carry-back) ist nicht möglich. Verluste aus einer Einkunftskategorie können nicht mit Gewinnen einer anderen Kategorie verrechnet werden. Eine Änderung von mehr als 50 % der Aktionärsstruktur kann das Vortragsrecht aufheben.

Wann muss die Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden?

Die jährliche Steuererklärung (Annual Return of Income) muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der MRA eingereicht werden. Vierteljährliche Vorauszahlungen (APS) sind für Gesellschaften mit einem Umsatz über 10 Millionen MUR verpflichtend.

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