Warum Mauritius für Ihre Holdinggesellschaft?
Mauritius hat sich als eine der attraktivsten Jurisdiktionen der Welt für die Gründung von Holdinggesellschaften etabliert, insbesondere für Investitionen in Afrika und Asien. Die Kombination aus günstigem Steuerregime, umfangreichem Abkommensnetzwerk und robustem Rechtsrahmen macht Mauritius zur idealen Plattform für internationale Holdingstrukturen.
Eine mauritische Holdinggesellschaft, typischerweise als Global Business Company (GBC) strukturiert, profitiert vom Partial-Exemption-Regime und kann auf über 45 Doppelbesteuerungsabkommen zugreifen.
Steuervorteile einer mauritischen Holding
Keine Kapitalertragssteuer
Mauritius erhebt keine Kapitalertragssteuer. Wenn eine mauritische Holding Anteile an einer Tochtergesellschaft veraeussert, ist der Gewinn in Mauritius nicht steuerpflichtig. Dies macht Mauritius besonders attraktiv für Private Equity, Risikokapital und Portfolioinvestitionen.
Partial-Exemption-Regime
Gemäß dem Income Tax Act profitiert eine GBC von einer 80%igen Befreiung auf ausländische Dividenden, was zu einem effektiven Steuersatz von nur 3% auf Dividendeneinkünfte aus ausländischen Tochtergesellschaften führt.
Keine Quellensteuer auf Ausschüttungen
Mauritius erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden an gebietsfremde Gesellschafter. Gewinne können somit von der mauritischen Holding ohne zusätzliche Steuerbelastung an die endgültigen Investoren fliessen.
DBA-Netzwerk
Das umfangreiche DBA-Netzwerk ermöglicht reduzierte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren von Tochtergesellschaften in Vertragsstaaten. Wichtige Abkommen bestehen mit Indien, Südafrika, China, Singapur, Grossbritannien, Frankreich und zahlreichen afrikanischen Nationen.
Gaengige Holdingstrukturen
Afrika-Investitionsholding
Mauritius ist die führende Plattform für Investitionen in Afrika. Mit DBA und Investitionsschutzabkommen (IPPAs) bietet eine mauritische Holding Steuereffizienz und Investitionsschutz.
Asien-Gateway-Holding
Das DBA Mauritius-Indien und Abkommen mit anderen asiatischen Nationen machen Mauritius zu einem effektiven Kanal für Investitionen in die Region.
Private-Equity-Vehikel
Viele internationale PE-Fonds nutzen Mauritius als Holdingstandort und profitieren von 0% Kapitalertragssteuer beim Exit.
Immobilienholding
Das Halten internationaler Immobilien über eine mauritische GBC kann die Besteuerung von Mieteinnahmen und Veraeusserungsgewinnen optimieren.
Gründungsprozess der Holdinggesellschaft
- Strukturdesign — Analyse der Investitionsziele, DBA-Implikationen und optimales Design der Holdingkette.
- GBC-Gründung — Gesellschaftsgründung und FSC-Lizenzierung gemäß unserem Gründungsprozess-Leitfaden.
- Substanzaufbau — Bestellung ansässiger Direktoren, Einrichtung von Bankkonten und operativer Infrastruktur.
- Investitionsdurchführung — Erwerb von Tochtergesellschaftsanteilen und Aufbau der Holdingstruktur.
- Laufende Verwaltung — Vorstandssitzungen, Compliance, jährliche Einreichungen und Steuererklärungen.
Substanzanforderungen für Holdings
Um DBA-Vorteile zu nutzen, muss eine mauritische Holding-GBC angemessene Substanz aufweisen:
- Mindestens zwei ansässige Direktoren mit entsprechender Qualifikation
- Hauptbankkonto auf Mauritius
- Vorstandssitzungen auf Mauritius mit lokaler Investitionsentscheidungsfindung
- Ordnungsgemäße Buecher und Aufzeichnungen am eingetragenen Sitz
- Qualifizierte Mitarbeiter oder Auslagerung an eine lizenzierte Management Company
Kosten
| Position | Betrag (USD) |
|---|---|
| GBC-Gründung & FSC-Lizenz | 3.000 – 5.000 |
| Jährliche Verwaltung & Compliance | 5.000 – 8.000 |
| Ansässige Direktoren (2) | 2.000 – 4.000/Jahr |
| Jährliche Prüfung | 2.000 – 5.000 |
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