Das Occupation Permit als Investor
Das Occupation Permit (OP) als Investor ist der beliebteste Aufenthaltsweg für Unternehmer, Geschäftsinhaber und Investoren, die nach Mauritius auswandern. Dieses vom Economic Development Board (EDB) verwaltete Permit erlaubt es Ihnen, auf Mauritius ein Unternehmen zu gründen und zu betreiben, während Sie die außergewöhnliche Lebensqualität, das günstige Steuerumfeld und die strategische Lage der Insel genießen.
Mit einer Mindestinvestition von USD 50.000 erhalten Sie eine 10-jährige verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung, die Sie, Ihren Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder einschließt. Nach 3 aufeinanderfolgenden Jahren werden Sie für den Daueraufenthalt qualifiziert. Dieser Weg bietet eine klare, gut definierte Route vom vorübergehenden Aufenthalt zur langfristigen Niederlassung auf Mauritius.
Zulassungsvoraussetzungen
Investitionserfordernis
Sie müssen mindestens USD 50.000 (oder Äquivalent in einer anderen frei konvertierbaren Währung) in Ihr mauritisches Unternehmen investieren. Die Investition muss:
- Vom Ausland auf ein mauritisches Bankkonto im Namen des Unternehmens überwiesen werden
- Durch Kontoauszüge belegt sein, die die Überweisung nachweisen
- Für legitime Geschäftszwecke verwendet werden (Stammkapital, Betriebskapital, Ausstattung usw.)
Die Investition kann in Form von Stammkapital, Gesellschafterdarlehen oder einer Kombination erfolgen. Sie muss nicht auf einmal getätigt werden — Sie können schrittweise investieren, aber der Gesamtbetrag sollte innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigungserteilung überwiesen sein.
Unternehmensregistrierung
Sie müssen ein Unternehmen auf Mauritius registrieren, über das Sie Ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Dies ist in der Regel eine GBC oder ein inländisches Unternehmen, je nach Ihren Geschäftsaktivitäten und Steuerplanungsbedürfnissen. Das Unternehmen muss vor oder gleichzeitig mit dem OP-Antrag registriert werden.
Geschäftsplan
Ihr Antrag muss einen detaillierten Geschäftsplan enthalten, der Folgendes nachweist:
- Die Art der Geschäftstätigkeit
- Zielmärkte und Umsatzprognosen
- Investitionsaufschlüsselung (wie die USD 50.000+ verwendet werden)
- Beschäftigungspläne (Anzahl und Art der Mitarbeiter)
- Mehrwert für die mauritische Wirtschaft
Persönliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass (mindestens 12 Monate Gültigkeitsdauer)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Wohnsitzland (nicht älter als 6 Monate)
- Ärztliches Attest (Standard-Gesundheitscheck)
- Wohnsitznachweis in Ihrem aktuellen Land
- Lebenslauf
- Bankreferenzschreiben
- Passfotos
Antragsverfahren
- Schritt 1: Erstberatung — Wir bewerten Ihr Geschäftsprojekt, empfehlen die optimale Unternehmensstruktur und beraten zur Investitionsstrategie. Wir bestätigen Ihre Förderfähigkeit und erläutern den Zeitplan.
- Schritt 2: Unternehmensgründung — Wir registrieren Ihr mauritisches Unternehmen beim Registrar of Companies. Für GBCs beantragen wir zusätzlich die FSC-Lizenz. Wir stellen registrierten Firmensitz, Unternehmenssekretär und ansässige Direktoren.
- Schritt 3: Dokumentenvorbereitung — Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, darunter Geschäftsplan, Investitionsnachweis, persönliche Dokumente und Unternehmensunterlagen. Wir prüfen alles auf Vollständigkeit und Compliance.
- Schritt 4: EDB-Antrag — Wir reichen Ihren Occupation-Permit-Antrag über das EDB-Online-Portal ein. Der Antrag umfasst alle Unterlagen und die vorgeschriebene Gebühr.
- Schritt 5: Bearbeitung — Der EDB prüft Ihren Antrag, in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen. Falls zusätzliche Informationen benötigt werden, bearbeiten wir alle Rückfragen und stellen die notwendigen Unterlagen bereit.
- Schritt 6: Genehmigungserteilung — Nach Genehmigung wird Ihr Occupation Permit ausgestellt. Sie können dann nach Mauritius einreisen (oder falls Sie sich bereits dort befinden, wird Ihr Status formalisiert) und Ihre Genehmigungskarte abholen.
- Schritt 7: Investitionsüberweisung — Sie überweisen die Investition von USD 50.000 auf das Bankkonto Ihres mauritischen Unternehmens. Wir unterstützen bei der Banküberweisung und Dokumentation.
- Schritt 8: Eingewöhnung — Wir helfen Ihnen bei der Eingewöhnung auf Mauritius: Unterkunft, Bankkonten, Schulanmeldung, Fahrzeugzulassung und andere praktische Angelegenheiten.
Steuervorteile für Inhaber einer Investorengenehmigung
Als mauritischer Einwohner profitieren Sie von einem der attraktivsten Steuerregimes weltweit:
| Steuerart | Satz | Hinweise |
|---|---|---|
| Persönliche Einkommensteuer | 0 % – 15 % | Progressive Sätze mit Freibeträgen. Max. 15 % auf Einkommen über MUR 650.000 |
| Körperschaftsteuer (GBC) | 3 % effektiv | 80 % Teilbefreiung auf ausländische Einkünfte |
| Körperschaftsteuer (inländisch) | 15 % | Standardsatz für inländische Unternehmen |
| Kapitalertragsteuer | 0 % | Keine KESt auf keine Anlageklasse |
| Quellensteuer auf Dividenden | 0 % | Keine Quellensteuer auf Dividenden |
| Erbschaftssteuer | 0 % | Keine Nachlassgebühr, Vermögensteuer oder Schenkungssteuer |
Zulässige Geschäftstätigkeiten
Die Investorengenehmigung deckt praktisch alle legitimen Geschäftstätigkeiten ab. Beliebte Sektoren unter Inhabern einer Investorengenehmigung umfassen:
- Internationaler Handel — Import/Export, E-Commerce, Marktplatzbetrieb
- IT und Technologie — Softwareentwicklung, SaaS, digitales Marketing, Webdienste
- Beratung — Unternehmensberatung, Finanzberatung, Rechtsdienstleistungen
- Immobilien — Immobilienentwicklung, Immobilienmakler, Immobilienverwaltung
- Fertigung — Leichtfertigung, Lebensmittelverarbeitung, Bekleidungsherstellung
- Finanzdienstleistungen — Fondsverwaltung, Unternehmensdienstleistungen (erfordert FSC-Lizenz)
- Tourismus und Gastgewerbe — Reiseveranstalter, Unterkunft, Restaurant, Veranstaltungen
- Bildung — Ausbildungszentrum, Sprachschule, Online-Bildung
Kosten
| Posten | Kosten |
|---|---|
| EDB-Antragsgebühr | USD 500 |
| Unternehmensgründung (inländisch) | USD 500 – 1.500 |
| Unternehmensgründung (GBC) | USD 3.000 – 5.000 |
| Geschäftsplanerstellung | USD 500 – 2.000 |
| Sunibel-Servicegebühr (OP-Antrag) | USD 1.500 – 3.000 |
| Mindestgeschäftsinvestition | USD 50.000 |
Verlängerung und Daueraufenthalt
Das Occupation Permit als Investor ist alle 10 Jahre verlängerbar, vorausgesetzt, Sie betreiben Ihr Unternehmen weiterhin und halten Ihre Investition aufrecht. Die Verlängerung ist ein unkompliziertes Verfahren, das die Einreichung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und die Bestätigung erfordert, dass das Unternehmen noch in Betrieb ist.
Nach 3 aufeinanderfolgenden Jahren mit einem Occupation Permit werden Sie für den Daueraufenthalt qualifiziert. Der Daueraufenthalt gewährt Ihnen das unbefristete Recht, auf Mauritius zu leben und zu arbeiten, unabhängig davon, ob Sie weiterhin ein Occupation Permit besitzen. Er entfällt auch die Investitionsvoraussetzung — Sie können Ihr Unternehmen verkaufen oder die Tätigkeit ändern, ohne Ihren Aufenthaltsstatus zu beeinflussen.
Häufige Fragen
Darf ich nur für mein eigenes Unternehmen arbeiten?
Ja, die Investorengenehmigung ist an das Unternehmen gebunden, in das Sie investiert haben. Sie arbeiten als Direktor oder Geschäftsführer dieses Unternehmens. Sie können in dieser Genehmigungskategorie nicht bei einem anderen Unternehmen angestellt sein.
Was passiert, wenn mein Unternehmen nicht sofort Gewinne erzielt?
Der EDB versteht, dass neue Unternehmen Zeit brauchen, um profitabel zu werden. Es gibt kein Mindesterlös- oder Gewinnerfordernis. Sie müssen jedoch nachweisen, dass das Unternehmen tatsächlich in Betrieb ist und Sie die erforderliche Investition getätigt haben.
Darf ich mehrere Unternehmen halten?
Ja. Sie können mehrere Unternehmen auf Mauritius besitzen und betreiben. Ihr Occupation Permit ist mit dem Hauptunternehmen verbunden, in das Sie die USD 50.000 investiert haben, aber Sie können als Direktor zusätzlicher Gesellschaften fungieren.
Investorengenehmigung mit GBC kombinieren
Viele Inhaber einer Investorengenehmigung gründen eine GBC, um vom effektiven Steuersatz von 3 % auf internationale Einkünfte zu profitieren. Die GBC kann dieselbe Einheit sein, in die Sie Ihre Investition tätigen, oder eine separate Gesellschaft. Unser Team berät Sie zur optimalen Struktur für Ihre spezifische Situation.
Starten Sie Ihren Investorengenehmigungsantrag
Sunibel Corporate Services bietet umfassende Unterstützung für Investorengenehmigungsanträge — von der Erstberatung und Unternehmensgründung über den EDB-Antrag bis hin zur Eingewöhnungshilfe. Unsere Erfahrung mit Hunderten erfolgreicher Anträge gewährleistet ein reibungsloses und effizientes Verfahren. Kontaktieren Sie uns, um loszulegen.